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Die Wahl zum 15. Bayerischen Landtag fand am 21. September 2003 statt, die Wahlbeteiligung lag bei 57,1 %. Zusammen mit der Wahl wurden zwei Volksentscheide (obligatorische Referenden) zur Änderung der Bayerischen Verfassung abgehalten.
Bei dieser Wahl erhielt die CSU zum ersten und bislang einzigen Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Zweidrittelmehrheit der Landtagsmandate. Die SPD Bayern erhielt zum ersten Mal weniger als 20 % der Wählerstimmen.
Amtliches Endergebnis
Ergebnis der Landtagswahl vom 21. September 2003
Partei
Erst- stimmen
Zweit- stimmen
Summe
Summe in Prozent
Sitze
CSU
3.050.456
3.167.408
6.217.864
60,67 %
124 (+1)
SPD
1.031.302
980.963
2.012.265
19,63 %
41 (−26)
GRÜNE
401.290
391.760
793.050
7,74 %
15 (+1)
FW
228.831
182.475
411.306
4,01 %
–
FDP
138.087
125.644
263.731
2,57 %
–
REP
120.554
108.910
229.464
2,24 %
–
ödp
111.458
88.645
200.103
1,95 %
–
BP
44.572
32.818
77.390
0,76 %
–
PBC
9.068
15.524
24.592
0,24 %
–
BüSo
2.814
3.420
6.234
0,06 %
–
Aufbruch
2.146
4.049
6.195
0,06 %
–
Freie Franken
1.650
2.610
4.260
0,04 %
–
Unabhängige
360
986
1.346
0,01 %
–
BB
175
760
935
0,01 %
–
Volksentscheide
Zeitgleich zur Landtagswahl wurden in Bayern zwei Volksentscheide zur Änderung der Landesverfassung abgehalten. Die erste Vorlage sah die Aufnahme des Konnexitätsprinzips (Artikel 83) vor. Mit der zweiten Vorlage wurden mehrere Änderungen gesammelt beschlossen, so die Aufnahme von Kinderrechten (Dritter Hauptteil, 1. Abschnitt), die Senkung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre (Artikel 14) und die Angleichung des Artikels 100 zur Würde des Menschen an die Formulierung im Grundgesetz. Beide Vorlagen wurden im Volksentscheid von einer Mehrheit der Abstimmenden angenommen.
Volksentscheide in Bayern 2003
Vorlage
Beteiligung (absolut)
Beteiligung (in %)
„Ja“-Stimmen (absolut)
„Ja“-Stimmen (in %)
„Nein“-Stimmen (absolut)
„Nein“-Stimmen (in %)
Ungültige (absolut)
Ungültige (in %)
Ergebnis
Aufnahme des Konnexitätsprinzips
5.184.828
56,9 %
4.286.928
88,3 %
569.550
11,7 %
328.350
6,3 %
Kinderrechte, Senkung des passiven Wahlalters und Angleichung des Menschenwürde-Artikels