Wohneigentum

Wohneigentum ist seit langem ein Thema von Interesse und Debatte in der Gesellschaft. Seit seiner Gründung hat es die Neugier und das Nachdenken verschiedener Menschen auf der ganzen Welt geweckt. Im Laufe der Jahre hat sich Wohneigentum weiterentwickelt und verschiedene Bedeutungen und Ansätze angenommen und ist zu einem Thema geworden, das ein breites Spektrum an Ideen und Meinungen umfasst. Vom akademischen bis zum sozialen Bereich war Wohneigentum Gegenstand von Studien und Forschungen und hatte großen Einfluss auf die Art und Weise, wie wir verschiedene Aspekte des Lebens verstehen und angehen. In diesem Artikel werden wir einige der Perspektiven und Ansätze untersuchen, die sich rund um Wohneigentum entwickelt haben, sowie seine Relevanz in der heutigen Gesellschaft.

Mit Wohneigentum wird eine Immobilie bezeichnet, die nicht an einen Dritten vermietet, sondern vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Dabei kann es sich um eine Wohnung (Eigentumswohnung) oder ein Grundstück (Eigenheim) handeln.

Allgemeines

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterhin verschiedene KfW-Wohneigentumsprogramme auf. Bund und Länder subventionieren außerdem aufgrund von Wohnraumförderungsgesetzen den Wohnungsbau und den Erwerb bestehenden Wohnraums.

Die Wohneigentumsquote ist in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich.

Abgrenzung

Das eher wirtschaftlich verstandene Wohneigentum ist vom ähnlich lautenden Rechtsbegriff des Wohnungseigentums aus § 1 Abs. 2 WEG strikt zu trennen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. KfW: Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen Stand: 04/2016.
  2. Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376).
  3. beispielsweise in Bayern nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz – BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl S. 260).